Affiliate Marketing

Mit Affiliate Marketing erfolgreich durchstarten

Christian Solmecke
| 21.07.2016

Eine der ältesten und bekanntesten Werbeformen im Internet ist das sogenannte Affiliate Marketing. Affiliate Marketing ist eine Form des Provisionsgeschäfts, das auf dem Prinzip der Vermittlungsprovision basiert. Doch wie genau funktioniert das System des Affiliate Marketings?

Wie funktioniert das Affiliate Marketing?

Affiliate Marketing ist ein Teilbereich des Online-Marketings, bei dem Webseitenbetreiber Werbelinks von Dritten auf ihrer Plattform platzieren. Das System ist dabei grundsätzlich einfach zu verstehen. In der Regel vergütet ein kommerzieller Anbieter seine Vertriebspartner durch eine Provision.

Das System funktioniert wie folgt: Ein Webseitenbetreiber hat auf seiner eigenen von ihm betriebenen Online-Seite eine freie Werbefläche. Diese möchte er gegen ein Entgelt einem Dritten zum Werben zur Verfügung stellen. Die Werbefläche stellt er also denjenigen zur Verfügung, die ein Interesse daran haben, im Internet für ihr eigenes Unternehmen oder Produkt zu werben. Der Webseitenbetreiber, der die freie Werbefläche auf seiner Seite zur Verfügung stellt, wird im Affiliate Marketing „Affiliate“ oder „Publisher“ genannt. Der Werbetreibende hingegen heißt „Merchant“ oder „Advertiser“.

Der Werbetreibende, also der Merchant, stellt zumeist seine Werbemittel zur Verfügung, die der Webseitenbetreiber, der Affiliate, sodann auf seiner Webseite zur Bewerbung der Angebote des Merchants verwenden oder über andere Kanäle einsetzen kann. Insofern handelt es sich letztlich um ein System der Vermittlungsprovision, bei dem der Affiliate als Vermittler zwischen dem Händler und dem potenziellen Kunden fungiert, indem er durch die Werbefläche eine direkte Verlinkung auf die Seite des Merchants vornimmt.

Beteiligte Personen beim Affiliate Marketing – Affiliate-Netzwerk, Affiliate und Merchant

Insgesamt sind beim Affiliate Marketing drei Personen involviert. Zum einen das Affiliate-Netzwerk und zum anderen der Affiliate sowie der Merchant. Das Affiliate-Netzwerk bildet in dem System das Bindeglied zwischen Merchant und dem Affiliate. Der Werbetreibende Merchant, der sein Unternehmen oder seine Produkte und Dienstleistungen bewerben will, benötigt dazu Affiliates, die ihre Werbefläche zur Verfügung stellen. Merchant und Affiliate treten zumeist in dem Moment zusammen, in welchem sich beide in dem Affiliate-Netzwerk anmelden. Im Affiliate-Netzwerk kann der Affiliate die Partnerprogramme des Merchants einsehen und begutachten. Besteht Interesse, so kann er dem Merchant ein Angebot schicken. Ist auch der Werbetreibende Merchant vom Angebot des Affiliates überzeugt, erhält der Affiliate sodann für die geschaltete Werbung die vereinbarte Provision.

Das Vertragsverhältnis der beteiligten Personen

Das Vertragsverhältnis hängt zuforderst von der Rolle des jeweiligen Affiliate-Netzwerks ab. Denn das Affiliate-Netzwerk kann entweder als Vermittler oder aber als Dienstleister auftreten und agieren.

1. Das Netzwerk als Vermittler

Sofern das Netzwerk als Vermittler agiert, schließen Affiliate und Merchant bei der Netzwerk-Anmeldung einen Rahmenvertrag ab. Wichtig: Hier kommt kein Vertrag zwischen Affiliate und Merchant zu Stande, da der Merchant in dieser Konstellation den Vertrag mit dem Affiliate im Namen des Netzwerks abschließt. Ein Vertrag wird lediglich zwischen Affiliate und dem Netzwerk abgeschlossen. Dies hat für den werbetreibenden Merchant den Vorteil, dass er sich nicht mit jedem einzelnen Affiliate auseinandersetzen muss. Erfahrungsgemäß spart dies vor allem wertvolle Zeit und Geld!

2. Das Netzwerk als Dienstleister

Handelt das Affiliate-Netzwerk als Dienstleister, führt die Netzwerk-Anmeldung des Affiliates und des Merchants zu einer vertraglichen Beziehung mit dem Netzwerk. Wird ein Affiliate-Angebot vom Merchant angenommen, so entsteht zudem ein Online-Werbevertrag. Daher entstehen in dieser Konstellation insgesamt drei Verträge: Der Vertrag zwischen dem Affiliate und dem Netzwerk, der zwischen dem Merchant und dem Netzwerk sowie ein Dritter zwischen dem Affiliate und dem Merchant. Hier handelt es sich um separate Verträge mit jeweils eigenen Rechten und Pflichten, die für sich in keinem Verhältnis zueinander stehen. Das führt dazu, dass ein Problem das in einem der Verträge aufkommt, keinen Einfluss auf die anderen Verträge hat. Diese Gestaltung hat für den Merchant den Vorteil, dass ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm als Werbetreibenden und dem Affiliate zustande kommt. Der Vorteil: Der Merchant erhält die Möglichkeit, bei einer Vertragsstörung direkt gegen den Affiliate vorzugehen.

Häufiges Problem: Eigenbuchungen und Cookie Dropping – Was bedeutet das genau?

Beide Begriffe, sowohl Eigenbuchung als auch Cookie-Dropping stehen für Manipulationen bei der Provisions-Abrechnung. Hier können verschiedene Modelle angewendet werden, sodass auch die Missbrauchsvarainaten variieren.

1. Cookie-Dropping

Beim Cookie-Dropping bindet der Affiliate den Link als verstecktes iFrame oder Bild in eine Webseite ein, indem er die Größenangaben des iFrames oder des Bildes so einstellt, dass sie für den Nutzer nicht sichtbar sind. In der Folge wird der Affiliate-Link vom Browser des Nutzers im Hintergrund automatisch geladen, ohne dass dieser davon etwas mitbekommt. Nimmt der Nutzer dann eine für den Affiliate relevante Aktion wie den Kauf eines Produktes vor, wird diese Handlung durch den Cookie dem Affiliate zugeschrieben, obwohl er tatsächlich gar nicht auf den Werbebanner geklickt hat. In der Folge kassiert der Affiliate eine Provision für eine nicht stattgefundene Vermittlung. Darin liegt ein betrügerisches Verhalten.

2. Eigenbuchungen

Eine andere Manipulationsform sind Eigenbuchungen. Erfolgen durch den Affiliate Buchungen, die einen Provisionsanspruch gegen das Netzwerk oder den Merchant auslösen, ohne dass die gebuchten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden, so liegt darin ein Missbrauch, der den Tatbestand des Betrugs erfüllt und wettbewerbswidrig ist. Diese sogenannten Eigenbuchungen laufen der Geschäftsidee des Affiliate-Marketings zuwider, denn ein Affiliate, der Eigenbuchungen auslöst und hierfür Provisionen vom Merchant/Netzwerk erhält, verstößt vorsätzlich gegen die vertraglichen Bestimmungen der Affiliate-Merchant-Netzwerke. Ein Beispiel: Der Affiliate nimmt selbst eine geschäftliche Handlung beim Merchant vor, indem er beispielsweise zu Anmeldungen zu Newslettern mit Fake-Accounts greift und so Provisionen einstreicht. Gerade diese nutzlosen Vermittlungen erfüllen den Straftatbestand des Betrugs.

Author

Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.